Lebenslauf: Diese Persönliche Daten sind wichtig

Eine der wichtigsten Abschnitte im Lebenslauf sind die persönlichen Daten. Hier zeigen wir, worauf es dabei ankommt.

Bild eines Lebenslaufs

Man steht kurz davor, einen Lebenslauf zu erstellen und fragt sich, welche Informationen unerlässlich sind. Die Antwort ist einfach: Die persönlichen Daten. Sie bilden das Herzstück jeder Bewerbung und ermöglichen eine schnelle und eindeutige Zuordnung. Stellt man sich vor, man sei ein Personaler mit einem Stapel Bewerbungen vor sich, so fällt der erste Blick immer auf den Lebenslauf. Hier muss sofort klar sein, wer sich bewirbt.

Inhalt

Lebenslauf: Diese persönlichen Daten sind zwingend notwendig

Man steht kurz davor, einen Lebenslauf zu erstellen und fragt sich, welche Informationen unerlässlich sind. Die Antwort ist einfach: Die persönlichen Daten. Sie bilden das Herzstück jeder Bewerbung und ermöglichen eine schnelle und eindeutige Zuordnung. Stellt man sich vor, man sei ein Personaler mit einem Stapel Bewerbungen vor sich, so fällt der erste Blick immer auf den Lebenslauf. Hier muss sofort klar sein, wer sich bewirbt.

Vollständiger Name

Der Vor- und Nachname sollte angegeben werden, ohne Abkürzungen oder Kurzformen zu verwenden. Wenn der Bewerber mehrere Vornamen hat, kann er sich auf seinen Rufnamen beschränken. Die Nennung akademischer Grade ist optional und hängt von der Branche und der angestrebten Position ab.

Anschrift

Die vollständige postalische Adresse sollte angegeben werden. Bei Ortsnamen, die zu Verwechslungen führen könnten, können zusätzliche Angaben eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Das Land muss nur genannt werden, wenn der Wohnsitz im Ausland liegt oder sich der Bewerber im Ausland bewirbt.

Telefonnummer

Es sollten Nummern angegeben werden, unter denen der Bewerber tagsüber mit großer Wahrscheinlichkeit persönlich erreichbar ist. Es ist sinnvoll, eine Mobilfunknummer anzugeben, da Festnetznummern möglicherweise erst nach 18 Uhr abgenommen werden.

E-Mail

Heutzutage sollte jeder Bewerber per E-Mail erreichbar sein, auch wenn die Bewerbung postalisch eingereicht wird. Es ist wichtig, eine seriöse E-Mail-Adresse zu verwenden.

Lebenslauf: Diese persönlichen Daten können angegeben werden

In der Welt der Arbeitssuche gibt es eine Regel, die wie ein unsichtbarer Schutzschild wirkt: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es wacht über jeden Bewerber und stellt sicher, dass kein Urteil aufgrund von persönlichen Merkmalen gefällt wird – ob es nun um dein Alter, Geschlecht oder deine Nationalität geht. Es ist ein Gesetz, das dir die Freiheit gibt, zu entscheiden, welche Informationen du in deinem Lebenslauf preisgeben möchtest und welche nicht. Aber denke daran: Wenn du dich dafür entscheidest, bestimmte Details wegzulassen, sei bereit, diese Entscheidung zu verteidigen. Denn während dieses Gesetz Diskriminierung verbietet, kann es nicht verhindern, dass Fragen gestellt werden.

Staatsbürgerschaft

Die Anstellung von Mitarbeitern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, insbesondere solchen aus Nicht-EU-Ländern, kann für Arbeitgeber einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Bewerber, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, dies deutlich in ihren Bewerbungsunterlagen kenntlich machen. Dies betrifft auch Kandidaten, deren Namen möglicherweise den Eindruck erwecken könnten, sie seien deutsche Staatsbürger. Um jegliche Form von Missverständnissen zu vermeiden, sollte die Nationalität in Adjektivform angegeben werden – beispielsweise „deutsch“, anstatt der Nennung des Landes „Deutschland“.

Geburtsdatum

Obwohl sich die Normen und Erwartungen in der Arbeitswelt ständig verändern, bleibt das Geburtsdatum ein häufiger Bestandteil von Bewerbungsunterlagen. Arbeitgeber nutzen diese Information oft, um einen Überblick über die Altersstruktur ihres Teams zu erhalten oder um langfristige Personalplanungen durchzuführen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bewerber ihr Geburtsdatum nur dann in ihren Unterlagen aufführen sollten, wenn dies ausdrücklich in der Stellenausschreibung gefordert wird. Dieser Rat basiert auf dem Prinzip des Datenschutzes und der Minimierung persönlicher Informationen, die nicht unbedingt für den Bewerbungsprozess erforderlich sind.

Konfession und Parteizugehörigkeit

Die Bereitstellung von Informationen bezüglich der eigenen Konfession in Bewerbungsunterlagen ist im Allgemeinen nicht notwendig, kann jedoch bei kirchlichen Arbeitgebern einen positiven Einfluss haben. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf die Angabe der Parteizugehörigkeit übertragen, insbesondere wenn es um Bewerbungen bei spezifischen Stiftungen oder Gewerkschaften geht. Dennoch sollte man stets im Hinterkopf behalten, dass solche persönlichen Details potenziell nachteilig wirken können, falls die Ansichten des Personalverantwortlichen divergieren.

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